Grundsteuerreform
Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuern in Deutschland und wohl auch eine der Beliebtesten.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für "unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt".
Ausschlaggebend dafür waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen. Da über einen langen Zeitraum die Aktualisierung der Besteuerungsgrundlage nicht durchgeführt wurde.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes müssen Sie bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abgeben.
Sie ist grundsätzlich digital einzureichen. Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.
Welche Angaben müssen gemacht werden?
- Grundbuchangaben (Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung)
- Besitzverhältnisse und Grundstücksart
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert zum 1. Januar 2022 (zu ermitteln auf www.boris.nrw.de)
- Baujahr und ggf. Jahr einer "Kernsanierung"
- Wohnfläche